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Editorial
Michael Theobald
Wovon sich nur träumen lässt.
Eine grundlegende Überarbeitung des „Katechismus der Katholischen Kirche“
Der 11. Oktober 2012 ist nicht nur der fünfzigste Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils, auf dasselbe Datum fällt auch das zwanzigjährige „Jubiläum“ der Veröffentlichung des „Katechismus der Katholischen Kirche“ (1992), den Papst Benedikt XVI. in seinem Motu Proprio „Porta fidei“ in den Mittelpunkt des von ihm für 2012/13 ausgerufenen „Jahres des Glaubens“ zu stellen gedenkt – als Bezugsgröße einer Neuevangelisierung, vor allem in Europa. Hierzulande findet die päpstliche Initiative ein wohlwollendes Echo, das sich allerdings mit einer leisen Zurückhaltung mischt. Denn das über mehrere Jahre verteilte Gedenken an das Konzil erfordere schon alle Kräfte. Zudem stehe dahin, ob der „Katechismus“ als Dokument der in Paragraphen gegossenen katholischen Lehre geeignet sei, neue Pfade in der Krise des Glaubens zu gehen, um wieder religiös sprachfähig zu werden.

Tatsache ist, dass der „Katechismus“, der die offizielle Lesart der Konzilsrezeption bietet, jetzt wieder kräftig propagiert werden soll. Wer sich deshalb zum Beispiel eine pastoral verantwortete Lösung der Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion als Frucht des hiesigen „Dialogprozesses“ erhofft, der träumt. Denn die Frage ist ja schon geklärt – siehe Nr. 1650 und 2384 des „Katechismus“. Schon über sie zu debattieren, ist Ungehorsam gegenüber der kirchlichen Lehre. Das bekommt jeder zu spüren, der auch nur zaghaft versucht, sie auf die offizielle kirchliche Agenda zu setzen. Diese fatale Situation im „Dialogprozess“ deutlich beim Namen zu nennen, getrauen sich nur wenige Bischöfe – ganz zu schweigen von der Idee, dass sie sich zusammentun, um auf der Ebene der Weltkirche eine Weiterentwicklung der Lehre zu erreichen.

Haben die Katechetinnen und Katecheten den von der Mehrzahl der Theologen bei seinem Erscheinen höchst kritisch besprochenen „Katechismus“ schlicht ignoriert, so wird seine „weiche“ Variante, der unter dem Kürzel YOUCAT firmierende „Jugendkatechismus“ (2011), für den Benedikt XVI. selbst ein werbendes Vorwort geschrieben hat, in manchen Kreisen derzeit in höchsten Tönen gerühmt. Richtig ist, dass das Büchlein handlich und in einem ansprechenden Gewand daherkommt und sich auch größter Verbreitung erfreut (auf dem letzten Weltjugendtag wurde es massenweise verteilt). Doch kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es mehrfach eine „Rolle rückwärts“ macht (B. Porzelt, Der Youcat als Versuch der Wiederbelebung erfahrungsferner Glaubenslehre, in: Renovatio 68 (2012) Heft 1/2, 48–51). Es präsentiert den Glauben „in neuscholastischer Tradition […] als System satzhafter Wahrheiten, die keinen Interpretationsspielraum offenlassen“ (ebd. S. 50). Auf diese Weise werden die jungen Menschen entmündigt. Auf die Frage: „Wie steht die Kirche zu wiederverheirateten Geschiedenen?“ (Nr. 270) wiederholt der YOUCAT im Fettdruck das Verbot ihrer Zulas sung zur Kommunion und zitiert als Kommentar dazu eine Passage aus „Sacramentum Caritatis“, Nr. 29, in der Benedikt XVI. die Seelsorger auffordert, „die verschiedenen Situationen genau zu unterscheiden, um den betroffenen Gläubigen in angemessener Weise geistlich zu helfen“. Das klingt im YOUCAT wie eine nachträgliche Abmilderung des zuerst ausgesprochenen Verbots im konkreten Einzelfall, ist es aber nicht. Das Zitat scheint nur die Landung in der Realität knallharter Lehre rhetorisch ein wenig abfedern zu sollen und verrät so das Unbehagen derer, die es hierhin gestellt haben.

Das derzeitige Grundübel ist der Mythos von der Unfehlbarkeit und Unveränderlichkeit der katholischen Lehre (so Hubert Wolf auf den diesjährigen Salzburger Hochschulwochen [vgl. die Süddeutsche Zeitung vom 14. August 2012), ein Anspruch, den insbesondere der Katechismus vor sich her trägt. Gefragt ist historische Arbeit, die Alternativen aufzeigt, Entwicklungen nachzeichnet, Verwerfungen benennt und an Unabgegoltenes erinnert. Auch wenn diejenigen, die solche Arbeit leisten, heute oft das Bild von Don Quijote im Kampf mit den Windmühlen abgeben, die wissenschaftliche Redlichkeit verpflichtet zu ihr. So findet der Leser in diesem Heft unter der Rubrik „Kritisches Forum“ einen Beitrag von Hans-Reinhard Seeliger zum Thema: „Vom Konzil erlaubt: Nicaea und die Wiederverheiratung der Geschiedenen“. Ein nicht ganz unwichtiges Konzil, möchte man meinen, so recht dazu geeignet, Sand ins Getriebe unserer Katechismen zu streuen.

„Vom Geist des Dialogs“ ist der erste Beitrag von Bernd Jochen Hilberath überschrieben. Was ist ein Dialog und was sind seine Spielregeln? Wes Geistes Kind sind die, die ihn führen? Und was geschieht, wenn Machtfragen ins Spiel kommen, die die Kommunikation verzerren?

Hildegund Keul zeigt in ihrem Beitrag „Inkarnation – Gottes Wagnis der Verwundbarkeit“, wie im Kontext zeitgenössischer Diskurse zur Vulnerabilität, die auf ihre Vermeidung setzen, das Bekenntnis zum verletzlichen Gott Jesu einen kräftigen Kontrapunkt setzt.

Die beiden anschließenden Beiträge sind bibeltheologischer Natur, der erste von Wilfried Eisele: „Vom theologischen Nutzen der historischen Kritik“ leistet Grundlagenarbeit. Im Gespräch mit Anton Stadler als zeitgenössischem Repräsentanten tief sitzender Zweifel an der historisch-kritischen Bibelarbeit veranschaulicht er die ideologiekritische Kraft ihrer Prinzipien und deren theologische Notwendigkeit.

Die Lesehilfen zur Bergpredigt – diesem wahren Grundtext der Kirche – sind im Kontext einer heute neu zu konzipierenden Bibelpastoral auf gemeindlicher Ebene verortet. Sie enthalten auch Hinweise zur Frage, wie Jesu Weisung zur Ehescheidung jenseits der im „Katechismus der Katholischen Kirche“ zementierten kirchenrechtlichen Verengungen aus der Perspektive der Bergpredigt (Mt 5,31f.) gelesen werden kann.

Massimo Faggioli bietet den zweiten und letzten Teil seiner Literaturübersicht zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Jubiläen sollen nachdenklich machen. Das hier vorgelegte Heft der Theologischen Quartalschrift bietet Anstöße dazu.

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