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Leseprobe 1 DOI: 10.14623/thq.2021.3.293–317
Matthias Pulte
Macht- und Gewaltenteilung
Synodale Idee und kirchenrechtliche Realität
Zusammenfassung
Das Synodalforum 1 hat sich programmatisch mit der Frage von Macht und Gewaltenteilung in der Kirche befasst und dafür Anfang 2021 Vorschläge zur Abstimmung in der nächsten Vollversammlung unterbreitet. Aus kirchenrechtlicher Sicht ergeben sich trotz aller wünschenswerten Veränderungen der gegenwärtigen Praxis Bedenken, die auf der Besonderheit der kirchlichen Verfassung im Unterschied zu säkularen Verfassungen beruhen. Zugleich zeigen die Vorschläge, dass manches gar nicht der Abstimmung bedarf. Es würde genügen, wenn die Bischöfe das, was das Kirchenrecht ohnehin schon zulässt, auch umsetzten.

Abstract
The “Synodal Forum 1” dealt programmatically with the question of power and the separation of powers whithin the Church. At the beginning of 2021, proposals for voting were submitted in the next plenary assembly. From a canonical point of view, despite all the desirable changes in current practice, concerns arise from the peculiarity of the ecclesiastical constitution in contrast to secular constitutions. At the same time, the proposals made in this paper show that some things do not need to be voted on; bishops should implement what church law already allows.

Schlüsselwörter/Keywords
Synodaler Weg; Kirchenverfassung; Leitungsvollmacht; Gewalteneinheit; Gewaltenunterscheidung (kirchlich); Gewaltentrennung (staatlich); Teilhabe von Laien an kirchlicher Leitungsvollmacht Synodality in the Church; power of governance in democracy and Church constitution; lay participation in ecclesiastical power

Die Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens in der katholischen Kirche hat auch in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Nachdem die MHG-Studie, von den deutschen Bischöfen in Auftrag gegeben, im letzten Teil des Begutachtungsauftrags systemische Ursachen für das in der Vergangenheit Geschehene ausgemacht hat und auch diözesan in Auftrag gegebene Studien diese Ergebnisse bestätigt haben, erscheint es offensichtlich notwendig, Strategien zu entwickeln, die derartiges Geschehen für die Zukunft verhindern oder zumindest geeignet erscheinen, die Risiken dafür zu vermindern. Der von den deutschen Bischöfen initiierte und zusammen mit dem Zentralkomitee der Katholiken angegangene Synodale Weg hat sich in Forum 1 das Thema „Macht- und Gewaltenteilung“ zur Aufgabe gesetzt. In einer entsprechenden Arbeitsgruppe sind Zielperspektiven verfasst worden, die auf eine grundlegende Veränderung der kirchlichen Strukturen in Leitung und Verantwortung gerichtet sind. Von den Handlungsträgern des Synodalen Weges wurde vor allem die Frage der Gewaltenteilung in den Vordergrund gestellt. Gewaltenteilung erscheint als Zauberformel, um hegemoniale Macht einzuhegen. Die Geschichte der modernen Demokratien, die in ihren Verfassungen streng das Prinzip der Gewaltenteilung verankert haben, weist aus, welchen Beitrag die Gewaltenteilung leisten kann, aber auch, wo ihre Grenzen liegen.

Die hier zu stellende Frage ist, ob die säkulare Vorstellung von Gewaltenteilung das Vorbild für eine Neu- bzw. Reorganisation der katholischen Kirche in Deutschland abgeben kann. Welche Ideen stecken hinter dem, was der Synodale Weg plakativ mit der Überschrift „Macht und Gewaltenteilung“ überschreibt? Hält die Überschrift, was sie einer modernen Bürgerschaft zu verheißen scheint? Lässt sich der erweckte Eindruck sodann mit dem vereinbaren, was das Zweiten Vatikanische Konzil und in der weiteren Folge das kirchliche Recht über die Natur der Kirche und ihre Verfasstheit zum Ausdruck gebracht haben? Welche Aussichten auf Erfolg können perspektivische Entwürfe einer Teilkirche haben, wenn sie signifikant von den Leitgedanken der universalkirchlichen Verfassungsordnung abweichen? Erstickt diese gar alle Veränderungen im Keim? Um es zu überspitzen: Erstickt hier gleichsam die Rechtskirche die Liebeskirche im Keim? Wie veränderbar sind eigentlich die Strukturen einer Institution, die über 2000 Jahre gewachsen ist und sich über weite Strecken ihrer Geschichte in der eigenen Ordnung der Zeitlichkeit an den monarchisch-absolutistischen Strukturen der säkularen Gesellschaften ihr Vorbild genommen hat? Sind Macht- und Gewaltenteilung ein Schlüssel auf dem Weg zum Erfolg einer missionarischen Kirche im 21. Jahrhundert, in postmodernen Gesellschaften, in denen solcherart dekonstruktive Fragen die Kirchenverfassung auf das historisch Gewordene reduzieren? Was wäre denn erreicht, wenn das alles zuträfe, es jedoch an der Rezeption dieser Erkenntnisse durch die höchste kirchliche Autorität mangelte? Die Fragen ließen sich weiterführen. Wir brechen hier ab und versuchen es mit einer Annäherung im Lichte der Forderungen des Synodalen Weges aus einer kirchenrechtlichen Perspektive, die sich freilich ihrer Begrenzungen bewusst ist. [...]


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