archivierte Ausgabe 1/2009 |
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Richard Puza |
Die kirchenrechtlichen Grundlagen des männlichen Priesteramtes |
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Prolog
Der Titel meines Beitrags spricht vom männlichen Priesteramt und dessen kirchenrechtlichen Grundlagen, wobei die Betonung auf männlich liegt. Das hängt mit dem aktuellen Stand in der katholischen Kirche zusammen. Es wird aber im Folgenden um die Frage nach dem Zugang der Frau zum Priesteramt gehen. Ein Blick in das geltende kirchliche Gesetzbuch, den CIC/1983, rechtfertigt den Titel. Trotz der Gleichstellung der Frau mit dem Mann auf der Ebene der ekklesialen Funktionen nimmt das 1983 – also 20 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil – erlassene Gesetzbuch Codex Iuris Canonici an zwei Stellen ausdrücklich auf das männliche Geschlecht Bezug. Sie stehen in einem direkten und indirekten Zusammenhang mit der Weihe. Erstens der c. 1024, der nur den getauften Mann als weihefähig bezeichnet. Zweitens ist aber auch c. 230 § 1 zu nennen. Dort wird der Zugang zu den Dienstämtern (ministeria) des Lektors und Akolythen den männlichen Laien (viri laici) vorbehalten. Die beiden Dienstämter sind Durchgangsstufen zur Priesterweihe.
Nicht behandeln werde ich die Fragen um die verheirateten Priester. Der katholische Priester des lateinischen Ritus ist zum Zölibat verpflichtet. Die Weihe ist ein Ehehindernis. Ausgenommen vom Zölibat ist seit dem II. Vatikanischen Konzil der verheiratete ständige Diakon. In den katholischen unierten Kirchen des orientalischen Ritus gibt es den verheirateten Priester. Bischöfe sind immer zum Zölibat verpflichtet. Die Weihe im Glauben bewährter Männer, der sogenannten viri probati, wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumindest breit diskutiert. Ich habe damals zusammen mit meinen Fakultäskollegen, dem Dogmatiker Peter Hünermann und dem Ethiker Dietmar Mieth, ein Themenheft der ThQ gemacht2. Die Diskussion sollte durchaus wieder aufgenommen werden.
Ich beginne mit grundsätzlichen Bemerkungen und einigen wesentlichen begrifflichen Hinweisen. Dann werde ich das Thema von zwei Seiten der kirchlichen Vollmacht her betrachten: von Seiten des Kirchenrechtes und von Seiten der römischen Lehraussagen. Mit anderen Worten, es geht auch um das Verhältnis von Lehramt und Leitungsamt. In den Jahren seit dem II. Vatikanischen Konzil hat das Lehramt oft das Leitungsamt ergänzt und umgekehrt. Mit anderen Worten, die oft offenen Aussagen des Codex von 1983 wurden durch lehramtliche Aussagen verdichtet, dann folgte auch eine entsprechende kirchenrechtliche Festlegung. Beispiele dafür sind die wiederverheirateten Geschiedenen, die Rolle der Theologen und unsere Frage des Zugangs von Frauen zur Weihe, sei es der Priesterweihe oder der Diakoninnenweihe.
I. Einleitung
Die Frage nach der Priesterweihe von Frauen hängt eng zusammen mit der grundsätzlichen Frage nach der Stellung der Frau im Kirchenrecht. Vehement in das Blickfeld der Kirche und in die innerkirchliche Diskussion ist sie seit dem II. Vatikanischen Konzil geraten. Parallel dazu erfolgte die Verbesserung der Rechtsstellung der Frau in der Kirche, besonders im Kirchenrecht. Es war der Papst des Konzils, Johannes XXIII., der damit begann, die Frage nach der Stellung der Frau in der Kirche ad extra zu proklamieren und dann ad intra salonfähig zu machen. Von der grundsätzlichen Gleichstellung der Frau im Kirchenrecht kann hier nur am Rande die Rede sein. Nachdem die Glaubenskongregation in der Erklärung Inter insigniores verkündet hatte, dass sich die Kirche »aus Treue zum Vorbild ihres Herrn [für] nicht dazu berechtigt [hält], die Frauen zur Priesterweihe zuzulassen«, hat Papst Johannes Paul II. die Frage der Priesterweihe von Frauen definitiv entschieden. Bis dahin kann man sagen, dass die Frage des Geschlechtes des Priesters lange Zeit einfach klar beantwortet schien: Priester ist gleich Mann. Ob das wirklich so war, muss in meinen Ausführungen offenbleiben. Aufgezeigt werden die Voraussetzungen zum Priesteramt im Kirchenrecht. Eine vorläufige Antwort möchte ich zum Schluss auf die Frage geben, ob sich in der katholischen Kirche in nächster Zukunft hinsichtlich der Weihe von Frauen noch etwas bewegen kann.
Das deutsche Wort »Priester« stammt vom griechischen πρεσβύτερος, presbyteros = Ältester. Davon abgeleitet sind auch die entsprechenden Wörter vieler europäischer Sprachen. Religionsphänomenologisch und soziologisch steht der Priesterbegriff jedoch im Bedeutungsfeld von griech. íερός, hieros = heilig, geweiht, und lat. sacerdos = Priester. Der Priester existiert in einem Großteil der religiösen Gemeinschaften als eine aus der Allgemeinheit herausgehobene Amtsperson, die sich durch eine besondere religiöse oder göttliche Kraft auszeichnet und in ihrer Eigenschaft als Kultvorsteher eine Mittlerrolle zwischen der Gottheit und den Menschen einnimmt.
In der römisch-katholischen Kirche wird man Priester durch die Priesterweihe, lat. ordinatio sacerdotalis. Die Priesterweihe nimmt den mittleren Platz in den drei Stufen der Weihe zwischen der Diakonenweihe und der Bischofsweihe ein. Aber nur der Priester und der Bischof werden im CIC/1983 auch als sacerdos = Geweihter bezeichnet. Dieses geweihte Priestertum, auch Amtspriestertum oder hierarchisches Priestertum genannt, ist vom gemeinsamen Priestertum, das allen Christgläubigen aufgrund der Taufe und Firmung zukommt, zu unterscheiden. Davon wird im Folgenden nicht die Rede sein. Jedenfalls bleibt auch der Geweihte in diesem Sinne Christgläubiger. In der katholischen Kirche gibt es Priester des lateinischen Ritus und der östlichen Riten. In den Instituten des geweihten Lebens gibt es Laien und Priester. [...]
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