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Leseprobe 1 DOI: 10.14623/thq.2023.3.358–371
Julian Tappen / Saskia Wendel
Rechenschaft ablegen über die Hoffnung der Christ:innen
Warum Gaudium et Spes auch eine fundamentaltheologische Konstitution ist
Zusammenfassung
Eine praktische Fundamentaltheologie, deren Rechenschaftsverpflichtung einer Hoffnung als Praxis in Geschichte und Gesellschaft gilt, kann auch und vor allem die Pastoralkonstitution des letzten Konzils als ihr primäres konziliares Bezugsdokument identifizieren, werden dort doch alle drei Aspekte – Hoffnung, Praxis, Gesellschaft – zusammengebunden und gleichsam als Kernmotiv christlichen Glaubens durchbuchstabiert. Der in Gaudium et Spes vollzogene ‚Ortswechsel‘ (Sander) des Glaubens kann fundamentaltheologisch mitvollzogen werden. Im vorliegenden Aufsatz reflektieren wir die Konsequenzen eines solchen Mitvollzugs für die fundamentaltheologischen Zentralbegriffe der Offenbarung und des Glaubens, für den wir eine praxeologische Bestimmung vorschlagen, die seine Bestimmung als ‚Praxis der Nachfolge Jesu‘ fundamental erhellt.

Abstract
A practical fundamental theology, whose accountability is committed to hope as practice in history and society, can also and above all identify the Pastoral Constitution of the last Council as its primary conciliar reference document, since all three aspects – hope, practice, society – are bound together there and spelt out as the core motif of Christian faith. The ‘relocation’ (Sander) of faith carried out in Gaudium et Spes can also be understood in terms of fundamental theology. In this essay, we reflect on the consequences of this turn for central concepts of fundamental theology, such as revelation and faith, for which we propose a praxeological definition that fundamentally illuminates its definition as the ‘practice of discipleship’.

Schlüsselwörter/Keywords
Gaudium et Spes; Fundamentaltheologie; Offenbarung; Glaube; Praxis; Nachfolge
Gaudium et Spes; fundamental theology; revelation; faith; practice; discipleship


Die theologische Rezeption der Konstitutionen des Zweiten Vatikanums wird in der Regel mit klaren Zuständigkeiten der jeweiligen theologischen Fachdisziplinen verbunden. So gilt etwa die Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum (DV) häufig immer noch als primärer Bezugspunkt der Fundamentaltheologie, und die Konstitution Gaudium et Spes (GS) wird der Pastoral- und Praktischen Theologie als deren Bezugspunkt zugewiesen. Es hängt aber vom Verständnis des jeweiligen Faches ab, unter welcher Perspektive man die Konzilsdokumente rezipiert, und welche man für die eigene theologische Reflexion als in besonderem Maße theologisch relevant ansieht. Wenn man die Frage nach den Möglichkeitsbedingungen göttlicher Offenbarung und die Rechtfertigung der Überzeugung des Ergangenseins göttlicher Offenbarung in Jesus von Nazareth und deren Vermittlung durch die Kirche ins Zentrum der fundamentaltheologischen Aufgabe der rationalen Glaubensverantwortung stellt, ist es selbstverständlich naheliegend, bei der Rezeption des Zweiten Vatikanums primär auf DV zu rekurrieren. Das Gleiche gilt dann, wenn man sich auf die Begründung religiöser Überzeugungen in theoretischer Hinsicht und in diesem Sinne dann auf die Gehalte des Glaubens bezieht und deren Geltungsanspruch auf Wahrheit überprüft und vernünftig auszuweisen sucht. In diesem Zusammenhang wird schließlich auch das Verhältnis von Glauben und Wissen sowie von Vernunft und Offenbarung relevant sowie die Frage nach der Bedeutung von Offenbarung für die Vermittlung und Begründung dieser Glaubensgehalte, für die Wahrheit beansprucht wird. Auch diese Topoi haben ihren Weg aus Dei Filius, der dogmatischen Konstitution des Ersten Vatikanums über den katholischen Glauben (1870), in die Offenbarungskonstitution des Zweiten Vatikanums gefunden. Allerdings wird an dieser Stelle richtigerweise darauf verwiesen, dass und inwiefern in DV mit einem instruktionstheoretischen und extrinsezistischen Offenbarungsverständnis gebrochen und ein kommunikationstheoretisches Verständnis von Offenbarung eingeführt wurde. „Offenbarung“ bezeichnet demnach ein Kommunikationsgeschehen, in dem nicht bloß der Intellekt der Adressat:innen angesprochen, sondern jene in ihrer personalen Ganzheit adressiert werden. Dies korrespondiert mit dem Hinweis, dass Gott kein propositionales Etwas ist und dies gar als Instruktion mitteile, sondern sich selbst den Menschen zuwende, um das Wirksamwerden des „sacramentum voluntatis suae“ (DV 2) in personaler und fundamentaler Weise anzubieten. Dies geschehe im Modus der Performanz, das heißt in einer Entsprechung der personalen Kommunikation mit deren Inhalt und Ziel. Gerade weil aber das formal als Performanz beschriebene Offenbarungsgeschehen material verdichtet ist in der Anrede „wie Freunde“ (DV 2) legt sich eine (hier zunächst) anthropologisch gewendete Theologie nicht nur methodisch-epistemologisch, sondern auch sachlich-theologisch nahe. DV fordert geradezu dazu auf, in der theologischen Reflexion seinen Ausgang von jener Situation der Welt zu nehmen, in der Christ:innen die Anrede Gottes als erfahrbar behaupten. Damit weist DV über sich hinaus, genauer: weist es auf die Pastoralkonstitution, die gleichsam jenes auf Dauer gestellte Moment der Offenbarungskonfrontation und die Möglichkeiten einer praktischen Entsprechung bedenkt, die die freundschaftliche Anrede „wie Freunde“ evozieren könnte. [...]


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