Theologische Quartalschrift - Startseite
Startseite » Archiv » Ausgabe 3/2014 » Leseprobe 1
archivierte
Ausgabe 3/2014


Titelcover der archivierten Ausgabe 3/2014 - klicken Sie für eine größere Ansicht


Alle Inhalte für Sie

Die aktuelle Ausgabe 4/2023 stellen wir Ihnen komplett im PDF-Format zur Verfügung.

Ausgabe 4/2023
im PDF-Format lesen ...



Jahresverzeichnis 2023


Aktuelles Jahresverzeichnis


Jahresverzeichnis 2023
als PDF PDF.



Wir über uns

Unsere Schwerpunkte und Akzente finden Sie hier.


Die Schriftleitung


stellt sich hier vor.


Suche in Artikeln

Leseprobe 1
Michael Theobald
Versöhnung im Gemeindebezug – Gnade durch Regeln?
Biblisch-frühkirchliche Reminiszenzen
Zusammenfassung
Der Beitrag erinnert an einige neutestamentliche und frühkirchliche Texte mit dem Ziel, die ekklesiale Dimension von „Zurechtweisung“ (correctio fraterna) (Lev 19,17f.), Buße und Versöhnung zu verdeutlichen und auch zu zeigen, dass Versöhnung im Gemeindebezug der Regeln bedarf, die in Konfliktfällen entlasten, aber nie zu einem sich verselbständigenden Kirchenrecht führen dürfen (Mt 18). Ekklesiale Versöhnung setzt ein öffentliches Sündenbekenntnis voraus (Did 14,1–3). Sie macht Arbeit und kostet Zeit, sie will in synodalen Prozessen gewagt (Mt 18,19f.) und, gelingt sie, auch „gefeiert“ werden. Vor allem bedarf sie der Ehrlichkeit, die unversöhnte Wirklichkeit, wie sie ist, zuerst einmal ungeschönt wahrzunehmen.

Abstract
The article calls to mind several texts from the New Testament and the early church for the purpose of clarifying the ecclesial dimension of „reprimand“ (correctio fraterna or fraternal correction, Lev. 19:17f.), of penance, and of reconciliation, and to show that, in relation to the congregation, reconciliation requires rules that relieve the pressure in cases of conflict, but are never allowed to result in a church law that takes on a life of its own (Mt. 18). Ecclesial reconciliation presupposes a public confession of sins (Didache 14:1–3). It generates work and takes time; it is something to be risked in synodal processes (Mt. 18:19f.) and, if successful, also „celebrated“. Above all else, it needs the honesty to discern unreconciled reality as it is, first and foremost in an unadorned way.

Schlüsselwörter – Keywords
Buße; Correctio fraterna; Kirchenrecht; Liturgie; Sündenbekenntnis;
Synodalität Penance; Correctio fraterna; canon law; liturgy; confession of sins; synodality

Verantwortung für die eigene Gemeinschaft in der Weise zu übernehmen, dass man den Mut aufbringt, jemanden „zurechtzuweisen“, der sich verfehlt hat, gehört zu den zentralen Weisungen der Tora. In Lev 19,17f. heißt es: „Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen. Du sollst deinen Nächsten zurechtweisen. So wirst du seinetwegen keine Sünde auf dich laden. Du sollst nicht Rache üben an den Angehörigen deines Volks und ihnen nichts nachtragen, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin der Herr“.

Gerade die Liebe zum Nächsten kann es also erfordern, ihn auf seine Fehler aufmerksam zu machen, wie umgekehrt die „Zurechtweisung“ des Mitbruders nur dann angemessen ist, „wenn sie auf der Liebe zum Nächsten basiert; sie verfehlt ihren Zweck und ist ungerechtfertigt, wenn sie auf Animosität, Eifersucht oder Machtgelüste zurück geht“. Liebe und „Zurechtweisung“ des Nächsten gehören innerlich zusammen. Für den durch Lev 19,17 in die Pflicht Genommenen kann die „Zurechtweisung“ des Anderen aber auch zum Mittel werden, dem eigenen Herzen Ruhe zu verschaffen, erst gar keinen Hass gegen den Mitbruder aufkommen zu lassen. Nicht grundlos entspricht ja die Weisung, den anderen „zurechtzuweisen“, ihn „zur Rede zu stellen“, der Eingangsweisung, ihn „nicht im Herzen zu hassen“. So dient das offene Wort dem anderen gegenüber auch der Selbstreinigung von tödlichen Emotionen. Dazu bedarf es einer „Streitkultur“, die zu pflegen unser Text anmahnt, „wenn er dem unterdrückten Hass die offene Aussprache gegenüberstellt. Hass baut sich bis zur Explosion auf; Zurechtweisung klärt die Verhältnisse“.

Sosehr der „Katechismus“ Lev 19 insgesamt praktische Weisungen und Regeln bietet4, den Versen 17+18 geht es eher um „die ‚innere Einstellung‘“, „eine bestimmte Gesinnung“, die jedenfalls vor menschlichen Gerichten nicht einklagbar ist. Deshalb verwundert es auch nicht, dass die frühjüdische Rezeption des Textes – z. B. in den Qumran-Schriften – Regeln entwickelt, die helfen sollen, die Weisung V. 17b praktikabel zu machen. So heißt es in 1QS V,24–VI,1: „Man soll zurechtweisen, ein jeder seinen Nächsten in Wahr[heit] und Demut und huldvoller Liebe untereinander. [...]


Lesen Sie den kompletten Artikel in der Printausgabe.

Zurück zur Startseite

Abonnements


Abonnements

Sie haben die Wahl ...

weitere Infos zu unseren Abonnements


Anzeigen


Mit Anzeigen und Inseraten erreichen Sie Ihre Zielgruppe. Anzeige aufgeben


Unsere Dienstleistung für Verlage, die Ihr Abogeschäft in gute Hände geben wollen.


aboservice

mehr
Informationen


Theologische Quartalschrift
Telefon: +49 (0) 711 44 06-140 · Fax: +49 (0) 711 44 06-138
Senefelderstraße 12 · D-73760 Ostfildern
Kontakt | AGB | Datenschutz | Impressum