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Leseprobe 1 DOI: 10.14623/thq.2016.1.5-21
Joachim Schmiedl
Die Deutsche Bischofskonferenz – von revolutionären Anfängen zu institutioneller Verfestigung
Zusammenfassung
Seit 1848 treffen sich die deutschen Bischöfe regelmäßig zu Beratungen. Sie reagieren auf politische Entwicklungen, wie den Kulturkampf, die Weltkriege, Verfassungs- und Weltanschauungsfragen. Innerkirchlich sorgen sie sich um die Organisation überdiözesaner Pastoral und die Umsetzung weltkirchlicher Beschlüsse. Nach der offiziellen Gründung der Deutschen Bischofskonferenz 1965 wurden die Strukturen immer mehr ausgebaut, zuletzt nach der deutschen Wiedervereinigung in den 1990er Jahren. Die Bischofskonferenz ist ein Beispiel für die Umsetzung der vom Zweiten Vatikanischen Konzil geförderten Kollegialität.

Abstract
The German bishops have been meeting regularly for consultations since 1848. They have responded to political developments like the Kulturkampf, the world wars, and constitutional and ideological issues. Within the church they tend to the organization of supra-diocesan pastoral care and the implementation of universal church decisions. After the official establishment of the German Bishops’ Conference in 1965, the structures were expanded, most recently in the 1990’s following the reunification of Germany. The Bishops’ Conference is an illustration of the implementation of the collegiality promoted by the Second Vatican Council.

Schlüsselwörter – Keywords
Deutsche Bischofskonferenz – Geschichte; Erstes Vatikanisches Konzil; Zweites Vatikanisches Konzil; Kulturkampf; Weimarer Republik; Nationalsozialismus; Grundgesetz; Christus Dominus; Verband der Diözesen Deutschlands; Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. German Bishops’ Conference – history ; First Vatican Council; Second Vatican Council; Kulturkampf; Weimar Republic; National Socialism; German constitution; Christus Dominus; Association of German Dioceses; Joint Synod of the Dioceses in the Federal Republic of Germany.

[...]

5. Im Aufbau der Bundesrepublik Deutschland

Die leitende Persönlichkeit der Bischofskonferenz in den ersten beiden Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war Joseph Frings, seit 1942 Erzbischof von Köln und 1946 zusammen mit Clemens August von Galen und Konrad von Preysing zum Kardinal kreiert. Nicht mehr strittig war die Teilnahme der bayerischen Bischöfe an den Fuldaer Konferenzen. Diese trafen sich unbeschadet dessen ebenso wie die westdeutschen Bischöfe zu eigenen Konferenzen und Konveniats. Weil die deutschsprachigen Priester aus den reichsdeutschen Diözesen und Prälaturen in den Klerus der vier Besatzungszonen aufgenommen, aber nicht inkardiniert werden sollten, nahmen auch Vertreter dieser Jurisdiktionsbezirke an der Konferenz teil. Der ehemalige Bischof von Ermland, Maximilian Kaller, wurde zum Beauftragten für die Flüchtlingspriester ernannt; für Theologiestudenten aus diesen Bistümern wurde ein Gymnasium und Priesterseminar in Königstein (Taunus) errichtet. Ein Generationenwechsel vollzog sich Ende der 1940er Jahre. 1949 nahmen zum ersten Mal die Bischöfe Julius Döpfner, Joseph Schröffer, Karl-Joseph Leiprecht und Wilhelm Kempf an der Vollversammlung teil. Sie sollten bis in die Nachkonzilszeit das Gesicht der deutschen Kirche wesentlich bestimmen.

Die Bischofskonferenz hatte sich in den Jahren nach dem Kriegsende der Folgen der Vertreibung zu stellen. „Die Zahl der ostvertriebenen Katholiken beträgt etwa 6,5 Millionen“, heißt es im Protokoll von 1947. Integration auf der einen und Hilfe zur Auswanderung auf der anderen Seite waren die beiden Antworten. Internationale Kontakte dienten der Akquirierung von Hilfsmitteln, deren Verteilung einen wichtigen Raum auf den Konferenzen einnahm. Vor allem aber waren die Bischöfe, nun deutlich mutiger geworden als in der NS-Zeit, darauf bedacht, dass katholische Positionen im neuen Staatswesen genügend berücksichtigt wurden. Elternrecht und Konfessionsschule waren dafür zwei wichtige Stichworte, unter denen Einfluss auf die Beratungen des Parlamentarischen Rates und die Erarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genommen wurde. Die politische Lobbyarbeit übernahm Prälat Wilhelm Böhler, der damit die Rolle des Konferenzvorsitzenden Frings verstärkte und den Weg ebnete für die offizielle Errichtung des Katholischen Büros in Bonn 1951.

In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre zeichnete sich eine Veränderung der kirchlichen Situation ab. Kardinal Frings entwarf ein Bild, „das auf einigen Gebieten – wie im Besuch der Sonntagsmesse und im Kommunionempfang sowie hinsichtlich der Kirchenaustritte und Übertritte – einen leichten, aber stetigen Rückgang erkennen läßt, auf anderen dagegen ein erfreuliches Voranschreiten aufweist, wie hinsichtlich der Exerzitien, der Caritas und Fürsorge, der katholischen Zeitschriften, der Diaspora und Mission. Als besonders bedenklich muß die Zunahme von Mischehen angesehen werden.“

Die zunehmende Vielfalt von Themen, die auf der Agenda der Bischofskonferenz standen, verlangte nach einer Neuorganisation. An die Stelle der bislang einzelnen Bischöfen zugeordneten Referate traten ab 1951 acht Bischofskommissionen, eine Hauptkommission vorwiegend aus den Vorsitzenden der Teilkonferenzen, sowie das Sekretariat der Bischöfe. Die Einrichtung eines ständigen Sekretariats, bis 1965 vom Kölner Generalvikar Joseph Teusch mit Erfolg verhindert, bildete die Grundlage für eine effektive Arbeit der Bischofskonferenz als ganzer, für eine intensivere Zusammenarbeit der Bischöfe in der inhaltlichen Steuerung der deutschen Kirche, aber auch für eine stärkere Zentralisierung und Bürokratisierung.

6. Im konziliaren Aufbruch

Am 25. Januar 1959 hatte der neu gewählte Papst Johannes XXIII. ein Ökumenisches Konzil angekündigt. Die inhaltliche Auseinandersetzung der deutschen Bischöfe mit den Themen braucht an dieser Stelle nicht entfaltet zu werden. Erste Schritte bestanden in der Einsetzung von drei Kommissionen im Oktober 1959 und einer ersten inhaltlichen Aussprache im März 1960 zur Vorbereitung des gemeinsamen Votums. Die partnerschaftliche und finanzielle Unterstützung von Bistümern – seit 1954 gab es eine Partnerschaft zwischen Köln und Tokio – sowie die Gründung der Hilfswerke Misereor (1958) und Adveniat (1960) sollten sich auf dem Konzil als ein wichtiger Pluspunkt für den Einfluss der deutschen Bischöfe erweisen.

Die deutschen Bischöfe nutzten die lange Zeit des Beisammenseins in Rom zu regelmäßigen Treffen. Jeden Montagnachmittag versammelten sie sich gemeinsam mit den übrigen deutschsprachigen Bischöfen und denen aus Skandinavien in der Anima, um sich von Theologen über die anstehenden Themen briefen zu lassen und die Vorgehensweise abzusprechen. Den Unterschriften unter den gemeinsamen Stellungnahmen sind die Namen der jeweils anwesenden Bischöfe, Weihbischöfe und Missionsbischöfe zu entnehmen.

Im langen Entstehungsprozess des Dekrets Christus Dominus entwickelte sich die Institution der Bischofskonferenzen zu einem Steuerungsinstrument bischöflicher Kollegialität. In CD 37 wurde ihre Einrichtung für die einzelnen Länder angeordnet. CD 38 legte fest, dass neben dem Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Beratung die Koordinierung des Apostolats stehen sollte, festgeschrieben in einem Statut. Mitglieder der Bischofskonferenzen sollten die Ordinarien der Bistümer, die Koadjutor-, Weih- und Titularbischöfe sein. Beschlüsse sollten mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden. Am 2. Dezember 1965, wenige Tage vor dem Konzilsabschluss, konstituierten sich die in Rom versammelten Bischöfe, dem Dekret Christus Dominus entsprechend, als Deutsche Bischofskonferenz und wählten den Münchener Kardinal Julius Döpfner zu ihrem Vorsitzenden.

Eine wichtige Veränderung, die durch CD 38 eingeführt worden war, wurde ebenfalls mitvollzogen. Waren seit 1848 nur die jeweiligen Diözesanbischöfe bzw. in deren Verhinderungsfall eine andere Person der Bistumsleistung bei der Plenarkonferenz präsent gewesen, so kamen nun auch die Weihbischöfe und die Bischöfe unierter Kirchen hinzu. Damit wurde dem wachsenden Selbstbewusstsein der Weihbischöfe, die bereits auf dem Konzil eine wichtige Rolle gespielt hatten – prominente Beispiele sind etwa der Münsteraner Weihbischof Heinrich Tenhumberg und der Mainzer Weihbischof Josef Maria Reuss – Rechnung getragen. Heute stellen die Weihbischöfe die Mehrheit der Mitglieder der Konferenz und können in entscheidenden Fragen die Diözesanbischöfe überstimmen. [...]


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