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Leseprobe 1
Hansjakob Becker / Ansgar Franz
Die Frau mit der Stola
Zum „Ordo Consecrationis Virginum proprius Monialium Ordinis Cartusiensis“ von 1978
Die Szene des Bildes L’incoronation de soeur Isabelle-Victoire Bénézet von Mathias de Visch (1702–1765) zeigt die liturgische Feier einer Jungfrauenweihe: Vor dem Bischof, der die gottesdienstliche Handlung gemäß eines ihm vorgehaltenen Pontificale vollzieht, kniet eine Nonne, die durch den weißen Habit mit der Bandole und den schwarzen Schleier als Kartäuserin zu erkennen ist. Dargestellt ist der Moment, in dem die Jungfrau die Brautkrone als Zeichen der Sponsa Christi erhält. Soweit nichts Besonderes. Aber der Blick des Betrachters wird bald auf einige außergewöhnliche Details gelenkt. Das Auffälligste: Die Frau trägt eine Stola. In der farblichen Komposition des Bildes ist diese Stola auf die Casel des Bischofs und die Pluvialia der umstehenden Kleriker ‚gereimt‘. Der aufmerksame Beobachter wird weiterhin entdecken, dass die Frau ein Manipel an der rechten Hand und ein dunkles Holzkreuz über der Schulter trägt, dessen Längsbalken durch die gefalteten Hände gehalten wird.

Das Bild, von dem hier nur ein Ausschnitt wiedergegeben ist, wurde 1748 von dem flämischen Maler Mathias de Visch (1702–1765) ausgeführt und stellt die Jungfrauenweihe der Kartäuserin Isabelle-Victoire Bénézet dar, der einzigen Tochter einer wohlhabenden Familie aus Dünkirchen, die 1746 in der Kartause St. Anna in Brügge gefeiert wurde.

Ein Vergleich mit dem damaligen Caeremoniale des Ordens zeigt, dass der Maler den liturgischen Akt sehr aufmerksam verfolgt und festgehalten hat. Denn die 1699 von Innocent Le Masson († 1703), einem der bedeutendsten Prioren der Kartause, herausgegebene „Pratique de la Bénédiction et Consécration de Vierges selon le Pontifical Romain et les usages de l’Ordre des Chartreux“, kennt neben der Consecratio Virginum des Pontificale Romanum von 1596 einige typische kartusiensische Elemente, die das römische Formular nicht unerheblich erweitern: Nach der Übergabe der aus dem Hochzeitsbrauchtum stammenden Insignien der Jungfrauenweihe, nämlich Schleier, Ring und Krone, werden der zu konsekrierenden Jungfrau darüber hinaus die aus der Ordinationsliturgie stammenden Insignien Manipel, Stola und Kreuz überreicht. Durch diese doppelte Trias wird die Jungfrauenweihe in ihrer kartusiensischen Form symbolisch sowohl vom Sacramentum Matrimonii als auch vom Sacramentum Ordinis her interpretiert.

Die „Pratique“ sieht vor, dass nach der eröffnenden Oration die Jungfrauen unter dem Gesang der Antiphon „Kommt zu mir alle, die ihr nach mir Verlangen habt und sättigt euch an meinen Früchten“ (Sir 24,26) erneut vor den Bischof treten. Dieser steckt je der Einzelnen den Manipel an die rechte Hand und spricht: „Harre auf den Herrn, handle männlich, und mache stark dein Herz, und vertraue auf den Herrn“ (Ps 26 [27], 14). Dann legt er ihnen die Stola um den Hals und spricht: „Nimm auf dich das Joch des Herrn und lerne von ihm, denn er ist gütig und demütig von Herzen“ (Mt 11,29). Danach legt er ihnen das Kreuz auf die rechte Schulter mit den Worten: „Verleugne dich selbst und nimm dein Kreuz auf dich, täglich, und folge dem Herrn“ (Lk 9,23). An ihren Platz zurückgekehrt, knien die Jungfrauen nieder und singen gemeinsam die aus dem Offizium der hl. Agnes stammende Antiphon: „Er hat meine Rechte und meinen Hals mit kostbaren Steinen geschmückt; er hat an meine Hände Perlen gesteckt, von unschätzbarem Wert.“

Diese Sondertradition der Kartäuserinnen ist seit dem 15. Jahrhundert in Brügge und Gosnay bezeugt und reicht möglicherweise ins 14. Jahrhundert zurück. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie mit der Devotio Moderna von Flandern in die Kölner Kartause St. Barbara kam und von dort durch Le Masson in den übrigen Kartäuserinnenklöstern Eingang fand. Diese territoriale Ausweitung der Tradition stieß vereinzelt auf den Widerstand der ortskirchlichen Autorität. So weigerte sich der Bischof von Grenoble, der im Juni 1680 in dem in seiner Diözese gelegenen Kartäuserinnenkloster von Prémol die Jungfrauenweihe vollziehen sollte, den Nonnen Manipel, Stola und Kreuz zu überreichen, weil sein Vorgänger das seines Wissens nach auch nicht getan habe. Es kam deshalb zu einer juristischen Klärung in Rom. [...]


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